Eines der wichtigsten Tools des Spracharbeiters: das Dingsda.

Warum ausgerechnet die sonst so wortgewandten Dolmetscher eines der wichtigsten Tools im Dolmetschalltag Dingsda genannt haben? Ich weiß es nicht. Aber tatsächlich ist die tragbare Dolmetschanlage in mehreren Sprachen unter dem französischen Wort für Dingsda bekannt, bidule.

Heute kann ich stolz sagen: Didion Übersetzungen besitzt jetzt ein Dingsda – bekannt übrigens weiterhin unter den treffenderen, wenn auch weniger charmanten Bezeichnungen Personenführungsanlage, PFA oder Flüsteranlage.

Die Personanführungsanlage zu Coronazeiten

Eine Tourguide-Anlage besteht aus einem Mikro mit Sender und einem oder mehreren Empfängern mit Kopfhörern. Beim Gerichtsdolmetschen in Coronazeiten haben Personenführungsanlagen daher einen unschlagbaren Vorteil: Es kann problemlos unter Einhaltung der Abstandsregeln gedolmetscht werden. Der Dolmetscher spricht in das Mikrofon und die Person, für die gedolmetscht wird, hört die Verdolmetschung über Kopfhörer.

Die „klassische“ Dolmetschtechnik beim Gerichtsdolmetschen ist hingegen das sogenannte Flüsterdolmetschen (auch Chuchotage von frz. chuchoter, flüstern). Der Name ist hier Programm:In Coronazeiten: Dolmetschen mit PFA. Der Dolmetscher sitzt sehr nahe bei der Person, für die er arbeitet, und „flüstert“ ihr das Gesagte simultan zu. Wie man sich vorstellen kann, ist diese Dolmetschtechnik mit den aktuell gültigen Abstandsregeln nicht vereinbar. Momentan sitzt der Dolmetscher also mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern neben der Person und spricht in Zimmerlautstärke. Was leider zu einem akustischen Tohuwabohu im Gerichtssaal führen kann. Eine andere Lösung sind Trennwände, aber sie „verschlucken“ akustisch einen Teil des Gesagten, sodass der Dolmetscher wiederum lauter sprechen muss.

Will man sowohl Abstand als auch Akustik berücksichtigen, braucht man es also: das Dingsda.

Und nach Corona?

Auch nach Coronazeiten kann eine PFA nützlich sein: Wenn für mehrere Beteiligte gedolmetscht werden soll, wird es mit dem Flüstern auch schwierig. Hier hilft ebenfalls eine Bidule mit mehreren Kopfhörern weiter.

Ein weiteres Einsatzfeld für Flüsteranlagen ist das Dolmetschen bei Mitarbeiterschulungen in der Fertigung. Sollen Mitarbeiter aus dem Ausland im Mutterunternehmen an Maschinen geschult werden, werden sie dabei oft von einem Dolmetscher unterstützt. Der ohne PFA immer direkt neben dem Mitarbeiter stehen muss, ob in der Rohkarosserie oder mit dem Kopf in der Funkenerodiermaschine. Die Personenführungsanlage ermöglicht dem Dolmetscher, sich voll auf die Arbeit zu konzentrieren, ohne „seinem“ Teilnehmer wie ein Schatten folgen zu müssen.

 Sind Sie neugierig auf das Dingsda geworden? Ich kann die Anlage gerne zu zukünftigen Einsätzen mitbringen, ob bei Gericht oder in der Produktion. Selbstverständlich desinfiziere ich die Kopfhörer vor und nach jedem Einsatz gründlich mit Sagrotan.

TERROR von Ferdinand von Schirach am Staatstheater Nürnberg

Der Angeklagte strahlt über das ganze Gesicht. Vor wenigen Minuten ist er zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Absurd? Nein, Theater.

Wir befinden uns in der Publikumsdiskussion im Anschluss an eine der Aufführungen des Stücks Terror von Ferdinand von Schirach an den Nürnberger Kammerspielen. Wie 30 weitere Bühnen im deutschsprachigen Raum hat das Staatstheater Nürnberg das Stück im Programm. Es ist das Stück der Saison, es trifft es den Nerv der Zeit: Ein Terrorist kapert eine Lufthansa-Maschine auf dem Flug von Berlin nach München und kündigt an, sie über der mit 70 000 Menschen voll besetzten Allianz-Arena abstürzen lassen. Zwei Kampfjets der Luftwaffe versuchen, das Flugzeug zum Abdrehen zu zwingen – ohne Erfolg. Kurz vor Erreichen der Arena beschließt einer der beiden Piloten, Lars Koch, schließlich eigenmächtig, das entführte Flugzeug abzuschießen. Den Tod der 164 Passagiere nimmt er in Kauf, um die 70 000 Menschen im Stadion zu retten. Nun ist er wegen 164-fachen Mordes angeklagt, die Bühne wird zum Gerichtssaal, das Publikum zu seinen Schöffenrichtern. Die Zuschauer entscheiden: schuldig oder nicht schuldig?

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch veröffentlicht auf seiner Website eine tagesaktuelle Übersicht über die bisher an den Spielorten ergangenen Urteile. Es zeichnet sich eine leichte Mehrheit für schuldig„nicht schuldig“ ab: 59,8 % der Zuschauer insgesamt votierten für Freispruch. Betrachtet man jedoch nicht die Gesamtstimmen, sondern die Richtersprüche, fällt das Ergebnis eindeutig aus: Bei den bisher insgesamt 215 Vorstellungen fiel 201-mal das Urteil „nicht schuldig“, nur 14-mal wurde der Angeklagte für schuldig befunden.1 In Frankfurt am Main, von wo der Hauptdarsteller des heutigen Abends, Nico Holonics, angereist ist, um spontan für den erkrankten Nürnberger Martin Bruchmann einzuspringen, wurde Lars Koch bisher immer freigesprochen. „In Frankfurt komme ich immer viel zu leicht davon, und in Nürnberg werde ich dann endlich verurteilt!“, sagt Holonics, der dem Verhalten der von ihm gespielten Figur sehr kritisch gegenübersteht, bei der an die Aufführung anschließenden Diskussion. Allerdings tendiert auch das Nürnberger Publikum dazu, den Angeklagten freizusprechen. „Unsere“ Aufführung war – neben der Premiere – erst die zweite, bei der das Publikum auf „schuldig“ erkannte.

Die relative Ausgewogenheit der Gesamtstimmen zeigt jedoch, dass die Entscheidung nicht einfach ist, einem von dem Autor nicht einfach gemacht wird. Sie rührt an Fragen der Politik, der Verfassung und der Rechtsphilosophie. Können Menschenleben gegeneinander aufgewogen werden? Sind 70 000 Leben mehr wert als 164? Oder ist ein Menschenleben etwas Absolutes, das nicht nicht schuldigin Zahlen aufgerechnet werden kann? Die Würde des Menschen ist unantastbar, so gibt es unsere Verfassung vor. Beraubt man Menschen nicht dieser Würde, wenn man über sie verfügt wie über Objekte? Öffnet man, indem man von diesem Grundprinzip unserer Gesellschaft abweicht, nicht Szenarien Tür und Tor, die noch schwerer wiegen als Terrorismus? Aber kann es andererseits angehen, Prinzipien, so richtig sie auch sein mögen, über die mögliche Rettung von Menschenleben zu setzen? – Kann angesichts dieser Überlegungen eine Entscheidung richtig, eine Entscheidung falsch sein? Müsste das Handeln eines Menschen, der zum Fällen einer solchen Entscheidung gezwungen ist, nicht mit einem „übergesetzlichen Notstand“ zu ent-schuldigen sein?

Das Gedankenexperiment des Bretts des Karneades, zu dem dieses Stück letztlich eine Variation bildet, ist nicht neu, es wird in den ersten Semestern jedes Jurastudiums besprochen. In Zeiten des Terrors aber erlangt es erschreckende Aktualität.

Das Nürnberger Ensemble setzt Schirachs Werk, das nicht ausschließlich ein Theaterstück, sondern auch ein Stück Staatsbürgerkunde sein möchte, kongenial um. Die eine oder andere déformation professionelle der Beteiligten wird liebevoll angedeutet, ohne den juristischen und militärischen Berufen einen regelrechten Zerrspiegel vorzuhalten. Denn darum geht es an diesem Abend nicht. Es geht nicht um Slapstick, vielleicht auch nicht um literarische Finessen. Es geht um Staatsbürgerkunde und um Teilhabe im besten Sinne. Denn bei welchem Theaterstück sonst erlebt man es, dass im Anschluss so kontrovers diskutiert wird: zwischen Ehepartnern, zwischen wildfremden Menschen über mehrere Reihen hinweg, zwischen Bühne und Saal, zwischen Rolle und Schauspieler.

 

1 Stand 18.3.2016

Die aktuelle Übersicht über die Abstimmungsergebnisse findet sich hier: https://terror.theater

Hier geht es zu den weiteren Aufführungsterminen in Nürnberg: https://www.staatstheater-nuernberg.de/