Ich bin jetzt Mitglied im Verband der Konferenzdolmetscher.
Seit diesem Monat bin ich Junior-Mitglied im Verband der Konferenzdolmetscher (VKD) im BDÜ e.V. – dem größten deutschen Berufsverband für Konferenzdolmetscher:innen. Der VKD steht für höchste Qualitätsstandards beim Dolmetschen und besteht ausschließlich aus ausgebildeten Konferenzdolmetscher:innen. Besonders freue ich mich auf den fachlichen Austausch und das Netzwerken – denn Dolmetschen ist Teamarbeit, auch jenseits der Kabine.
Meine erste Jahresmitgliederversammlung als Mitglied im Verband der Konferenzdolmetscher. Bei der Ankunft in Freiburg fühlten wir uns nicht nur durch dieses Plakat willkommen geheißen, sondern vor allem durch über 200 tolle Kolleg:innen.
My first annual members‘ meeting as a participant in the mentoring programme of the German Association of Conference Interpreters. Upon our arrival in Freiburg, we felt welcomed not only by this poster, but above all by over 200 great colleagues.
Auf meine alten Tage bin ich tatsächlich noch mal zur Studentin geworden! Ich habe meinen Master im Konferenzdolmetschen am ftsk Germersheim diesen Sommer erfolgreich abgeschlossen. Hiermit erkläre ich also, im 56. Semester, mein Studium offiziell für beendet!
Letzte Woche gab es ein rundes Jubiläum bei Didion Translations: das Projekt mit der Nummer 1000. Ein Einsatz als Gerichtsdolmetscherin im schönen Schweinfurt!
Warum ausgerechnet die sonst so wortgewandten Dolmetscher eines der wichtigsten Tools im Dolmetschalltag Dingsda genannt haben? Ich weiß es nicht. Aber tatsächlich ist die tragbare Dolmetschanlage in mehreren Sprachen unter dem französischen Wort für Dingsda bekannt, bidule.
Heute kann ich stolz sagen: Didion Übersetzungen besitzt jetzt ein Dingsda – bekannt übrigens weiterhin unter den treffenderen, wenn auch weniger charmanten Bezeichnungen Personenführungsanlage, PFA oder Flüsteranlage.
Die Personanführungsanlage zu Coronazeiten
Eine Tourguide-Anlage besteht aus einem Mikro mit Sender und einem oder mehreren Empfängern mit Kopfhörern. Beim Gerichtsdolmetschen in Coronazeiten haben Personenführungsanlagen daher einen unschlagbaren Vorteil: Es kann problemlos unter Einhaltung der Abstandsregeln gedolmetscht werden. Der Dolmetscher spricht in das Mikrofon und die Person, für die gedolmetscht wird, hört die Verdolmetschung über Kopfhörer.
Die „klassische“ Dolmetschtechnik beim Gerichtsdolmetschen ist hingegen das sogenannte Flüsterdolmetschen (auch Chuchotage von frz. chuchoter, flüstern). Der Name ist hier Programm: Der Dolmetscher sitzt sehr nahe bei der Person, für die er arbeitet, und „flüstert“ ihr das Gesagte simultan zu. Wie man sich vorstellen kann, ist diese Dolmetschtechnik mit den aktuell gültigen Abstandsregeln nicht vereinbar. Momentan sitzt der Dolmetscher also mit einem Abstand von mindestens 1,5 Metern neben der Person und spricht in Zimmerlautstärke. Was leider zu einem akustischen Tohuwabohu im Gerichtssaal führen kann. Eine andere Lösung sind Trennwände, aber sie „verschlucken“ akustisch einen Teil des Gesagten, sodass der Dolmetscher wiederum lauter sprechen muss.
Will man sowohl Abstand als auch Akustik berücksichtigen, braucht man es also: das Dingsda.
Und nach Corona?
Auch nach Coronazeiten kann eine PFA nützlich sein: Wenn für mehrere Beteiligte gedolmetscht werden soll, wird es mit dem Flüstern auch schwierig. Hier hilft ebenfalls eine Bidule mit mehreren Kopfhörern weiter.
Ein weiteres Einsatzfeld für Flüsteranlagen ist das Dolmetschen bei Mitarbeiterschulungen in der Fertigung. Sollen Mitarbeiter aus dem Ausland im Mutterunternehmen an Maschinen geschult werden, werden sie dabei oft von einem Dolmetscher unterstützt. Der ohne PFA immer direkt neben dem Mitarbeiter stehen muss, ob in der Rohkarosserie oder mit dem Kopf in der Funkenerodiermaschine. Die Personenführungsanlage ermöglicht dem Dolmetscher, sich voll auf die Arbeit zu konzentrieren, ohne „seinem“ Teilnehmer wie ein Schatten folgen zu müssen.
Sind Sie neugierig auf das Dingsda geworden? Ich kann die Anlage gerne zu zukünftigen Einsätzen mitbringen, ob bei Gericht oder in der Produktion. Selbstverständlich desinfiziere ich die Kopfhörer vor und nach jedem Einsatz gründlich mit Sagrotan.
Hakuna matata – kein Problem! – steht auf dem Zaun an der Baustelle des neuen Strafjustizzentrums Nürnberg. Zutreffen dürfte das aber auf die wenigsten, die ihr Weg in den Gerichtssaal führt, ob als Angeklagter, Nebenkläger oder Zeuge. Umso wichtiger ist es, dass die Verdolmetschung keine zusätzlichen Probleme bereitet, wenn nicht alle Prozessbeteiligten Deutsch sprechen.
Baustelle des neuen Strafjustizzentrums Nürnberg
Schließlich geht das Recht auf eine korrekte Verdolmetschung sogar auf das Grundgesetz zurück. Dort ist festgelegt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein anderssprachiger Prozessbeteiligter ist also möglichst in dieselbe Situation zu versetzen wie in deutscher Muttersprachler. Und das auch dann, wenn er anwaltlich vertreten ist – denn nur, wenn er in der Lage ist, das Prozessgeschehen zu verfolgen, kann er während der Verhandlung mit seinem Anwalt Rücksprache halten.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) spricht sich deshalb dafür aus, primär allgemein bestellt und beeidigte Dolmetscher vor Gericht einzusetzen, also Dolmetscher, die eine qualifizierende Ausbildung durchlaufen haben. Nicht nur im Interesse unseres Berufsstands, sondern auch in dem der Prozessbeteiligten.
Damit sich der Dolmetscher auch dann, wenn Simultandolmetschen und die Übersetzung juristischer Fachbegriffe gefragt sind, noch denkt: Hakuna matata! (Oder zumindest: Dank meiner Ausbildung zu schaffen.)
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