Hakuna matata?

Hakuna matata – kein Problem! – steht auf dem Zaun an der Baustelle des neuen Strafjustizzentrums Nürnberg. Zutreffen dürfte das aber auf die wenigsten, die ihr Weg in den Gerichtssaal führt, ob als Angeklagter, Nebenkläger oder Zeuge. Umso wichtiger ist es, dass die Verdolmetschung keine zusätzlichen Probleme bereitet, wenn nicht alle Prozessbeteiligten Deutsch sprechen.

Baustelle des neuen Strafjustizzentrums Nürnberg

Schließlich geht das Recht auf eine korrekte Verdolmetschung sogar auf das Grundgesetz zurück. Dort ist festgelegt: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein anderssprachiger Prozessbeteiligter ist also möglichst in dieselbe Situation zu versetzen wie in deutscher Muttersprachler. Und das auch dann, wenn er anwaltlich vertreten ist – denn nur, wenn er in der Lage ist, das Prozessgeschehen zu verfolgen, kann er während der Verhandlung mit seinem Anwalt Rücksprache halten.

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) spricht sich deshalb dafür aus, primär allgemein bestellt und beeidigte Dolmetscher vor Gericht einzusetzen, also Dolmetscher, die eine qualifizierende Ausbildung durchlaufen haben. Nicht nur im Interesse unseres Berufsstands, sondern auch in dem der Prozessbeteiligten.

Damit sich der Dolmetscher auch dann, wenn Simultandolmetschen und die Übersetzung juristischer Fachbegriffe gefragt sind, noch denkt: Hakuna matata! (Oder zumindest: Dank meiner Ausbildung zu schaffen.)