Keine Lust, vor dem Wahllokal Schlange zu stehen? Dann stellen Sie sich vor, Sie wären Franzose. In diesem Fall müssten Sie im Wahljahr nämlich viermal zur Urne. Wenn Sie also das Gefühl hatten, 2017 wurde ununterbrochen über die Wahlen in Frankreich berichtet – dann hat sie dieses Gefühl nicht getrogen. Doch weshalb brauchen unsere französischen Nachbarn vier Wahlgänge und wir nur einen?
Einen zusätzlichen Urnengang benötigen die Franzosen allein deshalb, weil in Frankreich Staatschef und Parlament getrennt gewählt werden. Hier „sparen“ wir in Deutschland schon mal einen Wahlgang ein: In Deutschland wählen wir den Bundestag, und dieser wählt den Bundeskanzler. In Frankreich wurde 1962 per Referendum entschieden, dass der Staatspräsident vom Volk direkt gewählt wird. Initiiert wurde diese Abstimmung von Charles de Gaulle. Für ihn war die Präsidentschaftswahl laut dem berühmten ihm zugeschriebenen Zitat la rencontre d’un homme et d’un peuple: die Begegnung zwischen einem Mann und einem Volk.
Dieses Zitat umreißt den großen Vorteil, den die Direktwahl für den Präsidenten hat: Er ist ganz klar – eben direkt – durch das Volk legitimiert. Doch auch für den Wähler hat das System der separaten Wahlen Vorteile: Er kann zwischen Partei und Präsidentschaftskandidat trennen. Wer bei uns SPD wählt, wählt Schulz. Wer Merkel wählen will, muss CDU wählen. Ein großer Nachteil des französischen Systems war lange Zeit das Auftreten von Cohabitations. Gehört der Präsident einer anderen Partei an als die Parlamentsmehrheit, und das ist bei diesem System möglich, können sich die beiden Institutionen äußerst erfolgreich blockieren. Früher fanden die Parlamentswahlen alle 5 Jahre statt, die zum Präsidentenamt alle 7 Jahre. Und in zwei Jahren konnte sich der Wählerwille schon mal ordentlich drehen. Inzwischen hat man das Risiko einer Cohabitation minimiert, indem man den Rhythmus der Präsidentschaftswahl auch auf 5 Jahre festlegte. Die „Nebenwirkung“: Jedes Wahljahr wird zum Superwahljahr, in dem Präsident und Nationalversammlung gewählt werden müssen.
Wie werden aus diesen beiden Wahlen nun vier? Ganz einfach: Für beide Wahlen werden je zwei Durchgänge benötigt.
Der Präsident muss durch eine absolute Mehrheit legitimiert werden, und die hat noch kein Kandidat im ersten Wahldurchgang erreicht. Deshalb wird als zweiter Schritt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchgeführt.
Auch die Wahlen zur Nationalversammlungen bestehen aus zwei Runden. Denn auch bei dieser Wahl wählen die Franzosen keine Parteien, sondern Personen. In Deutschland haben wir ja ein Verhältniswahlrecht: Jede Partei erhält so viel Sitze, wie es ihrem Anteil an den Stimmen entspricht (wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde geknackt hat). Dafür brauchen wir nur einen Wahldurchgang. In Frankreich jedoch gilt ein Mehrheitswahlrecht. Das Land ist in 557 Wahlkreise unterteilt, jeder Wahlkreis entsendet einen Abgeordneten. Jetzt wäre es theoretisch möglich, einfach nur einen Durchgang zu veranstalten und den Kandidaten, der dabei die meisten Stimmen bekommt, in das Parlament zu entsenden. So laufen beispielsweise die Wahlen zum britischen Unterhaus ab. Doch in Frankreich gewinnt im ersten Durchgang auch bei den Parlamentswahlen nur ein Kandidat, der die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereint. Das kommt vor – aber selten. Deshalb gibt es in den meisten Wahlkreisen eine zweite Runde, in die alle Kandidaten einziehen, denen im ersten Wahlgang mindestens 12,5 % der eingeschriebenen Wähler ihre Stimme gegeben haben. Anders als bei den Präsidentschaftswahlen kann der Wähler im „second tour“ der Parlamentswahlen also eventuell zwischen mehr als zwei Kandidaten entscheiden; der Kandidat mit der relativen Mehrheit zieht dann in die Assemblée Nationale ein.
Das Mehrheitswahlrecht hat den Vor- und Nachteil, dass die stärksten Parteien überproportional viele Sitze erhalten. Deshalb standen sich auf der politischen Bühne unseres Nachbarlands bisher vor allem die beiden Volksparteien gegenüber, die Sozialisten und die Konservativen, oder einfach: la gauche et la droite. Da überrascht es nicht, dass sich die meisten Franzosen einem der beiden Lager zuordnen können: Sie können ganz klar sagen, ob sie de gauche oder de droite sind. Für eine kleinere Partei erschien es bisher unmöglich, die Mehrheit im Parlament zu erlangen, bis Macron des Unmögliche gelang: Mit seiner erst vor Kurzem gegründeten Partei La République en Marche eroberte er nicht nur das Präsidentenamt, sondern auch die Mehrheit der Parlamentssitze. Ein politisches jamais vu.
Der sicher geringste Nachteil des Mehrheitswahlrechts betrifft die Sonntage der Franzosen. Davon müssen sie folglich insgesamt vier opfern, möchten sie ihren Bürgerpflichten nachkommen. In Zeiten immer größerer Politikverdrossenheit mag das dazu beitragen, dass die Wahlbeteiligung in den Keller geht. Im ersten tour der Parlamentswahlen stimmten 2017 nicht einmal die Hälfte der Franzosen ab. Und im zweiten Wahlgang erreichte die Wahlbeteiligung ein trauriges Rekordtief von 43 Prozent.
Wir in Deutschland dagegen müssen nur einmal den Gang ins Wahllokal antreten. Das ist zu schaffen, und wenn das sonnige Herbstwetter auch noch so günstig für einen Ganztagesausflug wäre. Und, was noch viel wichtiger ist: Wir dürfen diesen Gang frei antreten. Für die Bürger vieler anderer Länder gilt das nicht. Deshalb hoffe ich, dass wir am Sonntag nicht ein Rekordtief, sondern vielleicht sogar ein Rekordhoch der Wahlbeteiligung erleben werden.